° Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 36T Solutions GmbH · Stand: Oktober 2026
Teil A gilt für alle Verträge. Teil B gilt zusätzlich für das Abonnement „36T Cloud“, Teil C für Support-Stunden; sie gehen Teil A vor, soweit sie abweichen.
° Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der 36T Solutions GmbH („36T“) gegenüber ihren Kunden.
(2) Für das Abonnement „36T Cloud“ gelten ergänzend die Besonderen Bedingungen in Teil B, für Support-Stunden die in Teil C. Soweit sie von Teil A abweichen, gehen sie vor.
(3) Das Angebot von 36T richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von 36T sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Abschluss eines Online-Bestellvorgangs oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Ausschluss abweichender Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn 36T ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
§ 4 Leistungen
(1) 36T erbringt IT-Dienstleistungen nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung mit der gebotenen Sorgfalt. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
(2) 36T darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen.
(3) Angaben in Leistungsbeschreibungen, Angeboten, auf der Website oder in Präsentationen sind Beschreibungen, keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie in Textform ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(3) 36T ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder auszusetzen, solange fällige Zahlungen ausstehen.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Forderungsmanagement
36T kann überfällige Forderungen einem Inkassodienstleister oder einem Rechtsanwalt übergeben. Die dadurch entstehenden, gesetzlich erstattungsfähigen Kosten trägt der Kunde.
§ 7 Steuern und Quellensteuer
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist der Kunde gesetzlich zum Einbehalt einer Quellensteuer verpflichtet, hat er seine Zahlung so zu erhöhen, dass 36T nach Abzug den vollen Rechnungsbetrag erhält, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 8 Haftung
(1) 36T haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 36T nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an 36T gezahlten Entgelte.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von 36T ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit sie auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet 36T nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für ihre Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von 36T.
(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausgenommen die Fälle des Absatzes 1.
§ 9 Mängel
(1) Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit, in Textform anzuzeigen und dabei so genau zu beschreiben, wie es ihm möglich ist.
(2) 36T ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Neuerbringung berechtigt. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, soweit nicht § 8 Abs. 1 gilt.
§ 10 Vertraulichkeit, Rechte, Referenz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Der Datenschutz richtet sich nach der DSGVO und den anwendbaren nationalen Gesetzen.
(2) An Software, Modulen, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen, die 36T nicht ausdrücklich für den Kunden individuell erstellt und übertragen hat, behält 36T sämtliche Rechte. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vorgesehenen Umfang.
(3) 36T darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse, die 36T nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen bei Rechenzentren, Netz- und Energieversorgern, Angriffe auf IT-Systeme, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien), befreien 36T für ihre Dauer und eine angemessene Anlaufzeit von der Leistungspflicht.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
(1) 36T kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichem Grund (etwa wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, technischer Entwicklung oder geänderter Leistungen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge und auf das Recht, den Vertrag bis dahin zu kündigen, wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von 36T. 36T ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
° Teil B: Besondere Bedingungen für „36T Cloud“
§ 14 Gegenstand
(1) 36T stellt dem Kunden eine Odoo-Installation („Instanz“) als Online-Dienst zur Nutzung über das Internet bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der bei Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung.
(2) Nicht enthalten sind, soweit nicht gesondert vereinbart, insbesondere Einrichtung, Datenübernahme, Schulung, Anpassungen, Beratung, Support sowie E-Mail-Dienste (Postfächer, Versand und Empfang über Domains des Kunden). Diese Leistungen erbringt 36T auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung.
§ 15 Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande.
(2) Die Laufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
(3) Der Kunde kann zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigen, im Kundenportal oder in Textform. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
(4) 36T kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen. Für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung bereits gezahlte Entgelte erstattet 36T anteilig.
(5) Endet der Vertrag durch Kündigung von 36T nach Absatz 4, stellt 36T dem Kunden vor dem Ende eine vollständige Kopie seiner Daten (Datenbank und Dateianhänge im Standardformat von Odoo) zur Verfügung, damit er sie auf einer Plattform seiner Wahl weiter nutzen kann. Darüber hinausgehende Unterstützung beim Umzug erbringt 36T auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für 36T liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist oder gegen § 21 verstößt.
§ 16 Leistungen und ihre Weiterentwicklung
(1) 36T betreibt die Instanz und spielt Aktualisierungen ein. 36T bestimmt Art, Zeitpunkt und Umfang von Aktualisierungen sowie die Infrastruktur und die eingesetzten Dienstleister.
(2) 36T darf die Leistungen weiterentwickeln und ändern, Funktionen und Module ändern, ersetzen oder einstellen, soweit der vertragliche Hauptzweck, die Nutzung einer Odoo-Instanz, erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen werden mindestens vier Wochen vorher angekündigt; der Kunde kann dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(3) Aktualisierungen, die der Sicherheit dienen, darf 36T jederzeit und ohne Ankündigung einspielen.
(4) Software Dritter, insbesondere Odoo Community und Open-Source-Module, wird in der jeweils bereitgestellten Fassung überlassen. Für deren Funktionsumfang übernimmt 36T keine über diese Bedingungen hinausgehende Einstandspflicht.
§ 17 Verfügbarkeit und Wartung
(1) 36T bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Antwort- oder Wiederherstellungszeit ist nicht vereinbart, es sei denn, sie ist für den gewählten Tarif ausdrücklich in Textform zugesagt.
(2) 36T darf den Betrieb für Wartung, Aktualisierungen, Umzüge der Instanz und zur Abwehr von Gefahren unterbrechen. Planbare längere Unterbrechungen kündigt 36T nach Möglichkeit vorher an.
(3) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von 36T liegen, insbesondere im Internet, beim Kunden oder bei Drittanbietern, sind keine Pflichtverletzung von 36T.
§ 18 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Bestellung veröffentlichten Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Das Entgelt ist jeweils für eine Laufzeit im Voraus fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Die Rechnung stellt 36T aus und übermittelt sie elektronisch.
(3) 36T kann die Preise für künftige Laufzeiten ändern. Die Änderung wird mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt; der Kunde kann bis zu ihrem Wirksamwerden kündigen.
(4) Die Regelungen in § 5 Absätze 1 und 3 gelten nicht; im Übrigen gilt § 5.
§ 19 Sperrung
(1) 36T ist berechtigt, die Instanz ganz oder teilweise zu sperren, wenn
- a) der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist,
- b) der Kunde gegen § 21 verstößt oder ein solcher Verstoß naheliegt,
- c) von der Instanz eine Gefahr für die Sicherheit oder den Betrieb der Systeme von 36T oder Dritter ausgeht, oder
- d) eine gesetzliche oder behördliche Pflicht dies verlangt.
(2) 36T wird die Sperrung, soweit möglich und zumutbar, vorher ankündigen und aufheben, sobald ihr Grund entfallen ist. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
§ 20 Daten, Datensicherung und Export
(1) Die in der Instanz gespeicherten Daten bleiben Daten des Kunden.
(2) 36T sichert die Instanz regelmäßig. Häufigkeit, Art und Aufbewahrungsdauer der Sicherungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Tarifs und können von 36T angepasst werden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten Standes besteht nicht; Wiederherstellungen auf Wunsch des Kunden werden nach Aufwand berechnet, soweit der Tarif nichts anderes vorsieht.
(3) Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, insbesondere durch regelmäßige Exporte, und für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (u. a. HGB, AO, GoBD). Die Sicherungen von 36T dienen dem Betrieb, nicht der Archivierung für den Kunden.
(4) Während der Vertragslaufzeit erhält der Kunde auf Anfrage oder im Kundenportal einen Export seiner Daten im Standardformat von Odoo.
(5) Nach Vertragsende, gleich aus welchem Grund, ist 36T berechtigt, die Instanz und alle Daten einschließlich der Sicherungen nach Ablauf von 30 Tagen zu löschen. Bis dahin kann der Kunde einen Export anfordern. Ein weiterer Zugriff nach Vertragsende wird nicht geschuldet.
§ 21 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt die Instanz nur im Rahmen der Gesetze. Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unerbetene Werbung, Angriffe auf Systeme, das Schürfen von Kryptowährungen sowie jede Nutzung, die die Systeme von 36T übermäßig belastet.
(2) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, ist für die Benutzer seiner Instanz verantwortlich und hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell. Mitteilungen an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse gelten als zugegangen.
(3) Module und Software, die 36T bereitstellt, darf der Kunde nur innerhalb seiner Instanz nutzen; eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, soweit eine zwingende Open-Source-Lizenz nichts anderes erlaubt.
(4) Der Kunde stellt 36T von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Instanz durch ihn oder seine Benutzer beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 22 Administrativer Zugriff, Protokolle und Messdaten
(1) 36T hat administrativen Zugriff auf die Instanz, die Datenbank und die Systeme, auf denen sie betrieben wird, und nutzt ihn, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Wartung, Support oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass 36T fortlaufend Protokolle (Logs) und Messdaten (Metriken) der Instanz und der zugrunde liegenden Systeme erhebt, speichert und auswertet, insbesondere Anwendungs-, Server-, Zugriffs- und Fehlerprotokolle sowie Auslastung, Speicher, Leistung und Nutzungsumfang. Dies dient dem Betrieb, der Überwachung, der Fehleranalyse, der Sicherheit, der Kapazitätsplanung und der Abrechnung.
(3) 36T darf diese Daten außerdem in anonymisierter oder zusammengefasster Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder auf natürliche Personen zulässt, für eigene Zwecke nutzen, insbesondere für Statistiken sowie für die Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Leistungen.
(4) Art, Umfang, Speicherort und Aufbewahrungsdauer der Protokolle und Messdaten bestimmt 36T. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe oder Aufbewahrung besteht nicht. Soweit sie personenbezogene Daten enthalten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 24).
§ 23 Gewährleistung bei der Überlassung
(1) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(2) Eine Minderung setzt eine erhebliche Beeinträchtigung voraus, die der Kunde 36T angezeigt hat, und ist auf das Entgelt des betroffenen Monats begrenzt. Unerhebliche Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Minderung.
§ 24 Auftragsverarbeitung
Soweit 36T personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) von 36T, der mit der Bestellung vereinbart wird.
§ 25 Kostenlose Demo-Instanzen
(1) Kostenlose Demo-Instanzen dienen nur dem Ausprobieren. Sie sind zeitlich befristet und werden mit Ablauf der Frist ohne weitere Ankündigung einschließlich aller Daten gelöscht. 36T kann sie jederzeit vorzeitig beenden.
(2) Der Kunde soll in Demo-Instanzen keine echten personenbezogenen oder geschäftskritischen Daten speichern.
(3) Für Demo-Instanzen haftet 36T nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 8 Abs. 1.
° Teil C: Besondere Bedingungen für Support-Stunden
§ 26 Gegenstand und Vertragsschluss
(1) Support-, Beratungs- und Entwicklungsleistungen erbringt 36T nach Aufwand, über Stundenpakete oder als Stunden auf Abruf. Die einzelne Leistung wird im Kundenportal beauftragt; eine Schätzung ist eine Schätzung, kein Festpreis.
(2) Ein Stundenpaket kommt durch Bestellung im Kundenportal oder durch Annahme eines Angebots zustande. Paketgröße, Preise, der Anteil der Kapazitätsreservierung und die Gültigkeitsdauer ergeben sich aus der Bestellung bzw. dem Angebot.
§ 27 Kapazitätsreservierung und Stundenpreis
(1) Der Preis eines Stundenpakets besteht aus dem Entgelt für die Kapazitätsreservierung und dem Stundenpreis je geleisteter Stunde.
(2) Mit der Kapazitätsreservierung hält 36T für die Gültigkeitsdauer Arbeitskapazität für den Kunden bereit. Sie ist eine eigenständige Leistung, mit Annahme der Bestellung vollständig fällig und wird sofort in Rechnung gestellt. Sie ist keine Anzahlung, wird weder erstattet noch verrechnet, auch nicht, soweit der Kunde die Stunden nicht nutzt.
(3) Der Stundenpreis wird für die tatsächlich geleisteten Stunden monatlich nach Aufwand berechnet.
§ 28 Gültigkeit und Verfall
Die Stunden eines Pakets können nur innerhalb seiner Gültigkeitsdauer genutzt werden. Danach verfallen nicht genutzte Stunden ersatzlos; ein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Übertragung besteht nicht.
§ 29 Obergrenze und weitere Stunden
(1) Ein Stundenpaket ist eine Obergrenze. Schätzungen kann der Kunde nur freigeben, soweit seine aktiven Pakete noch freie Stunden enthalten.
(2) Stunden, die darüber hinaus geleistet werden (etwa weil eine Aufgabe ihre Schätzung überschreitet oder ein Paket während der Arbeit aufgebraucht ist oder abläuft), werden vorgetragen und vom nächsten Paket zu dessen Preisen übernommen. Bestellt der Kunde innerhalb der in der Bestellung genannten Frist kein neues Paket, werden sie als Stunden auf Abruf zum dann gültigen Stundensatz berechnet.
§ 30 Zahlung und Pausieren
Die Kapazitätsreservierung ist innerhalb des Zahlungsziels der Rechnung zu zahlen. Bis zur Zahlung kann 36T die Leistungen aus dem Paket aussetzen, insbesondere die Freigabe neuer Schätzungen sperren; die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
§ 31 Stunden auf Abruf
Stunden auf Abruf werden nach Vereinbarung erbracht und monatlich nach Aufwand zum jeweils vereinbarten Stundensatz berechnet. Eine Kapazitätsreservierung ist damit nicht verbunden.
§ 32 Zeiterfassung
36T erfasst die geleisteten Stunden und macht sie im Kundenportal sichtbar. Die Erfassung ist maßgeblich, soweit der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung in Textform widerspricht.